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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  1. Geltungsbereich, Vertragsschluss
    1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen (nachfolgend kurz: Lieferungen), auch künftige, erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Ergänzende oder abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Besteller vereinbart haben. Eine solche Vereinbarung ist schriftlich niederzulegen.
    2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit uns erst zustande, wenn dem Besteller unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder wir mit den Lieferungen beginnen.
    3. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind unser Angebot, unsere schriftliche Auftragsbestätigung sowie diese Bedingungen. Andere Vereinbarungen zur Vertragsausführung, insbesondere nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Besteller vereinbart haben. Solche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
  2. Beschaffenheit der Ware, Urheberrecht
    1. Zur vereinbarten Beschaffenheit unserer Leistungen und Waren gehören nur diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung genannt sind. Andere oder weitergehende Angaben zu Eigenschaften und Merkmalen sind grundsätzlich keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben. Sie gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Besteller als solche vereinbart haben. Solche Beschaffenheitsvereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
    2. Wir behalten uns Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen, branchenübliche Toleranzen bei Qualitäts- sowie Maßangaben, die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie Produktänderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, vor. Maß- und Gewichtsangaben in solchen Abbildungen, Beschreibungen und Planunterlagen sind regelmäßig unverbindlich ; dies gilt nicht, wenn die Abweichungen etc. für den Besteller unzumutbar sind.
    3. Erklärungen, die über eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne der vorstehenden Ziffer 1.4 hinausgehen und die wir im Hinblick auf bestimmte Eigenschaften und Merkmale unserer Ware abgeben, stellen nur dann eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne der §§ 442, 444 BGB dar, wenn sich unsere Erklärung auf die Beschaffenheit (eine Eigenschaft) bezieht und wir erklären, für die Beschaffenheit verbindlich und verschuldensunabhängig einstehen zu wollen. Solche Erklärungen sind schriftlich niederzulegen.
    4. An sämtlichen Unterlagen wie Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und dergleichen, die dem Besteller oder Interessenten zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Lieferer das Eigentums- und Urheberrecht vor; diese dürfen nur zum vertraglich bestimmten Zweck verwendet und Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Lieferers zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen sind auf Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gilt eine Vertragsstrafe von EUR 7.500,-- als verwirkt; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  3. Preise und Zahlungen
    1. Unsere Preise gelten netto (zzgl. Umsatzsteuer) ab Werk exklusive Verpackung und Transportkosten und werden in EUR berechnet. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten dann als Festpreise, wenn das Angebot unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen unverändert durch schriftliche Bestellung angenommen wird.
    2. Wenn und soweit unser Kunde Unternehmer ist, behalten wir uns vor, etwaige Kostensteigerungen von mehr als 3% bei Einkauf und/oder Herstellung, soweit wir sie nicht zu vertreten haben, an den Endkunden weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass wir Waren von Dritten beziehen und die Preissteigerung für uns nicht vorhersehbar war oder auf Maßnahmen von Hoheitsorganen (z.B. Strafzöllen) beruhen.
    3. Unsere Leistungen erfolgen auf Vorkasse, außer im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung ist anderes vereinbart. Ist Vorkasse ausdrücklich nicht vereinbart und ansonsten keine Regelung getroffen, dann sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ab Fälligkeit schuldet der Besteller Fälligkeitszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen des § 288 Abs. 2 BGB sowie im Falle der Beitreibung eine Pauschale in Höhe von 40,00 €.
    4. Wird die Gefährdung unserer Zahlungsforderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, sind wir berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Besteller sofort fällig zu stellen, sofern wir unsere Lieferung bereits erbracht haben. Dies gilt auch dann, wenn wir bereits Schecks oder Wechsel angenommen haben. Für zukünftige, noch nicht ausgeführte Lieferungen können wir Vorauskasse verlangen. Eine Gefährdung im Sinne dieser Regelungen liegt vor, wenn eine Auskunft einer Bank oder einer Auskunftei die Kreditunwürdigkeit des Bestellers nahelegt.
    5. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
    6. Der Besteller kann nur bezüglich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  4. Erfüllungsort, Lieferung und Gefahrübergang
    1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Lieferverpflichtungen der Parteien ist der Firmensitz des Lieferers bzw. dessen Niederlassung oder Auslieferungslager, in dem die Ware dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Besteller übergeben wird.
    2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in welchem wir die Ware dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Besteller übergeben haben. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Auch bei Durchführung des Transports durch uns, der Übernahme sonstiger am Lieferort auszuführender Pflichten oder bei der Übernahme der Transportkosten durch uns findet der Gefahrübergang entsprechend statt. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers sind wir verpflichtet, von diesem gewünschte Versicherungen abzuschließen.
    3. Wirken wir bei der Be- und/oder Entladung der Ware oder aber in anderer Weise (Unterzeichnung von Versicherungspolicen, Erledigung von Zollformalitäten etc.) an der Beförderung der Ware mit, so geschieht dies im Auftrag sowie auf Gefahr des Kunden.
    4. Transportschäden müssen sofort der Transportperson und uns gemeldet werden.
  5. Liefer- und Leistungsfristen
    1. In Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebene Liefer- und Leistungstermine bzw. - fristen sind regelmäßig unverbindlich. Der Lauf der Fristen beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und der zur Abwicklung des Auftrages notwendigen Informationen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
    2. Die Fristen gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Versand erfolgt oder die Liefer- bzw. Leistungsbereitschaft mitgeteilt worden ist.
    3. Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätten vermieden werden können) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere Liefer- und Leistungsverpflichtung, auch wenn wir uns bereits im Verzug befinden.
    4. Sofern wir mit unserem Vorlieferanten rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen haben, stehen die von uns genannten Liefertermine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
    5. In den Fällen der Ziffer 5.3. und 5.4. sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir den Besteller unverzüglich über den Eintritt der höheren Gewalt in den Fällen des 5.3. bzw. über die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Belieferung in den Fällen der Ziffer 5.4 informiert haben und dem Besteller unverzüglich etwaig erfolgte Gegenleistungen erstatten.
    6. Falls wir vereinbarte Lieferfristen nicht einhalten, kann uns der Besteller eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung - auch nach Ablauf einer dem Lieferer gesetzten Nachfrist – ausgeschlossen, soweit nicht in Art. 9 etwas anderes bestimmt ist.
  6. Gewährleistung
    1. Bei der Lieferung gebrauchter Waren an gewerbliche Abnehmer übernimmt der Lieferer vorbehaltlich anderweitiger, ausdrücklicher Vereinbarung keine Gewährleistung. Gewähr wird zudem nicht bei Schäden übernommen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme entstanden sind.
    2. Die Ware ist unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf des achten auf die Anlieferung folgenden Tag zu erheben. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
    3. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach der Wahl des Lieferers Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache). Die Kosten der Nacherfüllung gehen insoweit zu Lasten des Bestellers, als diese darauf zurückzuführen sind, dass der Besteller die Ware an einen anderen Ort als seine gewerbliche Niederlassung verbracht hat, es sei denn, dies gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch. Schlägt die Nacherfüllung zwei Mal fehl, wird diese von dem Lieferer verweigert oder ist diese dem Besteller unzumutbar, ist der Besteller berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen; bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen des Lieferers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller Eigentum des Lieferers. Bei der Zahlung im sog. “Scheck-Wechsel-Geschäft” besteht auch im Falle der Einlösung des seitens des Bestellers hingegebenen Schecks der Eigentumsvorbehalt solange weiter, bis der Wechsel zurückgegeben, entwertet oder sonst ein Wechselregress ausgeschlossen ist.
    2. Im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren ist vereinbart, dass diese in unserem Namen als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar Eigentum oder – wenn die Verarbeitung, Vermischung, Verbindung mit Waren / Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der so hergestellten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) bzw. das Anwartschaftsrecht am künftigen (Mit-)Eigentum an der neu geschaffenen Sache im proportionalen Wert erwirbt.
    3. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände (nachfolgend: Vorbehaltsprodukte) ist dem Besteller nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum des Lieferers gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Besteller tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung – im Falle des Miteigentums nach Ziff. 7.2 proportional anteilig - an uns ab; wir nehmen die Abtretung schon jetzt an. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen treuhänderisch für uns im eigenen Namen einzuziehen. Wir können diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn und soweit der Besteller mit den uns geschuldeten Zahlungen im Verzug ist.
    4. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln und auf eigene Kosten angemessen zu versichern.
    5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurückzutreten und die Ware unbeschadet unserer sonstigen Rechte herauszuverlangen.
    6. Der Lieferer ist auf entsprechendes Verlangen des Bestellers verpflichtet, die dem Lieferer nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die gesamten zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.
  8. Verjährungsfristen
    1. Mängelansprüche des Bestellers verjähren in einem Jahr gerechnet ab Ablieferung der Ware. Ansprüche des Bestellers wegen eines Mangels der Ware, der in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen werden kann, besteht, verjähren in drei Jahren.
    2. Sonstige vertragliche Ansprüche des Bestellers wegen Pflichtverletzungen verjähren – soweit gesetzlich zulässig - ebenfalls in einem Jahr, mit Ausnahme von Schadenersatzansprüche wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  9. Haftung
    1. Nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatz- und Aufwendungserstattungsansprüche des Bestellers für jede Form der Schlechterfüllung des Vertrags sowie Fälle der unerlaubten Handlung sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, ferner nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
    2. Wir haften für leichte Fahrlässigkeit, soweit wir vertraglich das Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben oder es sich um Pflichten handelt, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Besteller vertrauen kann („Kardinalpflichten“).
    3. Der Höhe nach beschränkt sich unsere Schadenersatzverpflichtung außer in den Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung dem Grunde nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden und der Höhe nach insgesamt auf den Deckungsschutz unserer (Produkt-)Haftpflichtversicherung. Darüber hinausgehende Folgeschäden sind ausgeschlossen.Soweit die Haftung nach vorstehendem Absatz 1 ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
  10. Datenschutz
    1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden werden von uns gespeichert und im Rahmen der Vertragsabwicklung nur weitergegeben, wenn dies unter Wahrung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erforderlich ist.
    2. Der Besteller muss zum Zwecke der Ausführung der Bestellung insbesondere die vom zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt vergebene Umsatzsteuer-Nummer und sämtliche sonstigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften notwendigen Informationen erteilen. Andernfalls wird die Bestellung nicht bearbeitet. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis.
    3. Soweit unser Kunde uns seine E-Mail-Adresse mitteilt, gilt als vereinbart, dass der Kunde mit der Übermittlung von Nachrichten und Informationen (auch werblicher Natur), die über den konkret erteilten Auftrag hinausgehen, jetzt und zukünftig einverstanden ist.
  11. Schlussbestimmungen
    1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Soweit der Besteller Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Neu-Ulm Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Es steht uns jedoch frei, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.